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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Wohnungssicherung Beratung

Wohnungssicherung Beratung

Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist, Menschen in besonders schwierigen Situationen/Notlagen zu helfen.

Soweit wohnungslose Personen über keine Einkünfte verfügen, können den Lebensunterhalt sichernde Leistungen nach dem SGB II und SGB XII in Anspruch genommen werden.

Sofern darüber hinaus besondere soziale Sozialschwierigkeiten vorliegen, die in Verbindung mit besonderen Lebensverhältnissen (wie z.B. eine fehlende Wohnung) stehen, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII. Hierzu gehören insbesondere aber auch Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt beziehungsweise Sozialamt).

 

Gebühren für die Nutzung kommunaler Obdachlosenunterkünfte können von Ort zu Ort unterschiedlich hoch sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit dem Förderprogramm „Soziale Stadt“ Kommunen, die einen überdurchschnittlichen Anteil an sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen (zum Beispiel Wohnungslose) aufweisen, in deren städtebaulichen Maßnahmen mit dem Ziel der Verbesserung der Wohnverhältnisse.

Beratung bei Fragen zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit erhalten Sie auch beim Diakonischen Werk Schleswig-Holstein.

Investitionsbank Schleswig-Holstein - Förderprogramm Soziale Stadt

Diakonisches Werk Schleswig-Holstein - Wohnungslosenhilfe

 


Ansprechpartner

Heitmannskamp 2 24220 Flintbek
Tel: +49 4347 72010 Fax: +49 431 720150 E-Mail: info[at]amt-eidertal.de Web: www.molfsee.de/


Mo, Di, Do 8.00 - 12.00 Uhr, Fr 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Weitere Termine nach Vereinbarung

Herr Hackauf

Mitarbeiter Amt Eidertal - Ordnungsamt


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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