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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Erlaubnis für den Bau einer Gehwegfahrt beantragen

Erlaubnis für den Bau einer Gehwegfahrt beantragen

Wenn Sie eine Gehwegüberfahrt (abgesenkter Bordstein) bauen lassen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

Eine Gehwegüberfahrt wird auch als abgesenkte Bordsteinkante bezeichnet. Sie dient der einfachen Erreichung des eigenen Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.

Der Bau einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.

Hierfür benötigen Sie vorab eine Erlaubnis des örtlich zuständigen Tiefbauamtes. Das Tiefbauamt kann Ihnen konkrete Vorschriften nennen, wie die Gehwegüberfahrt gebaut werden muss.

Kurztext

  • Gehwegüberfahrten Herstellung
  • Gehwegüberfahrt dient der einfachen Erreichung eines Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.
  • Der Bau einer Gehwegüberfahrt muss genehmigt werden.
  • Zuständig:
    • Regionales Tiefbauamt
    • Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

 

  • Regionales Tiefbauamt
  • Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

 

  • Sie beantragen den Bau der Gehwegüberfahrt bei der zuständigen Stelle.
  • Der Antrag wird geprüft.
  • Bei umfangreicheren Maßnahmen müssen Sie im Vorfeld, zusammen mit der zuständigen Stelle, einen Vor-Ort-Termin organisieren und durchführen.
  • Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid und können die Gehwegüberfahrt bauen lassen (unter möglichen Bedingungen und Auflagen).

Voraussetzungen

Sie sind die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer, Pächter oder Pächterin oder eine sonstige berechtigte Person.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können die Arbeiten beginnen, sobald Sie die Erlaubnis erhalten haben.

Bearbeitungsdauer

Individuell je nach Aufwand.

 

  • Antrag, sofern vorhanden
  • Gegebenenfalls erforderliche Anlagen (zum Beispiel Katasterplan, Lageplan)

 


Ansprechpartner

Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17 24239 Achterwehr
Tel: +49 4340/409-000 Fax: +49 4340/409-329 E-Mail: info[at]amt-achterwehr.de Web: www.amt-achterwehr.de


Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr

Herr Hamann

Mitarbeiter Amt Achterwehr

Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt

Kontakt herunterladen
+49 4340/409-111
+49 4340/409-329
m.hamann[at]amt-achterwehr.de
Etage: EG   |   Zimmer: 15

Herr Schwiersch

Mitarbeiter Amt Achterwehr

Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt

Kontakt herunterladen
+49 4340/409-112
+49 4340/409-329
r.schwiersch[at]amt-achterwehr.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 14

Herr Sebastian Thoms

Mitarbeiter Amt Achterwehr

Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt

Kontakt herunterladen
+49 4340/409-114
+49 4340/409-329
sebastian.thoms[at]amt-achterwehr.de
Etage: EG   |   Zimmer: 16


Inspektor-Weimar-Weg 17 24239 Achterwehr
Tel: +49 4340 409-000 Fax: +49 4340 409-329 E-Mail: bauordnungsamt[at]amt-achterwehr.de


Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr

Herr Marcel Hamann

Mitarbeiter Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt

Herr Roland Schwiersch

Mitarbeiter Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt

Herr Sebasitan Thoms

Mitarbeiter Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt


Mercatorstraße 9 24106 Kiel
Tel: 0431 3830 Fax: 0431 383-2754 E-Mail: gst[at]lbv-sh.landsh.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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24768 Rendsburg

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