Friedhöfe
Auf allen Friedhöfen werden grundsätzlich Erdgräber für Sargbeisetzungen und Urnengräber angeboten.
Beschreibung
Friedhöfe sind Stätten der Erinnerung. Sie sind Orte der Ruhe und Besinnung und auch kulturgeschichtlich bedeutsam.
Grundsätzlich werden auf allen Friedhöfen sowohl Erdgräber für Sargbeisetzungen als auch Urnengräber angeboten. Beide lassen sich jeweils unterscheiden in Wahlgräber (Standortwahl und Verlängerung möglich) und Reihengräber mit fester Laufzeit die nicht verlängert werden können.
Regionale Hinweise
In Kiel gibt es fünf städtische und sechs kirchliche Friedhöfe im Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Kiel.
Städtische Friedhöfe
und zusätzlich:
- Islamisches Gräberfeld
- Tierfriedhof (Russee)
Friedhöfe Kirchenkreis Altholstein
- Parkfriedhof Eichhof
- Südfriedhof
- Friedhof Pries
- Friedhof Neumühlen-Dietrichsdorf
- Friedhof Elmschenhagen
- Friedhof Holtenau
Auch die Übernahme der Grabpflege ist häufig möglich. Ihre jeweilige Friedhofsverwaltung informiert Sie hierzu gerne.
Zuständigkeit
An die für den Friedhof zuständige Kirchengemeinde oder an die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Regionale Hinweise
Für die städtischen Friedhöfe:
Wenn Sie telefonische Auskünfte und Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an die zentrale Friedhofsverwaltung der Landeshauptstadt Kiel (Grünflächenamt - Friedhofsabteilung). Diese befindet sich jetzt neu am Urnenfriedhof in der Eichhofstraße 48-50.
Darüber hinaus können Sie auch persönlich vor Ort im Bürgerberatungsbüro (Meisterbüro) auf dem Nordfriedhof beraten lassen.
Für die kirchlichen Friedhöfe ist der Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein zu kontaktieren:
Südfriedhof, Parkfriedhof Eichhof, die Friedhöfe Elmschenhagen, Neumühlen-Dietrichsdorf, Pries, Friedrichsort und Holtenau.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Friedhofsverwaltung.
Regionale Hinweise
Die Gebühren sind aus der Gebührensatzung der Friedhöfe der Landeshauptstadt Kiel zu ersehen - siehe Link Gebührensatzung.
erforderliche Unterlagen
Sollten Sie Nachfragen zu bestimmten Grabfeldern haben, ist die Nennung der Grab- und/oder Feldnummer für die Bearbeitung Ihrer Frage hilfreich.
Bei der Erdbestattung sind vorzulegen: Sterbeurkunde und Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt in dessen Zuständigkeit der Todesfall eingetreten ist.
Dafür werden folgende Papiere benötigt:
- Totenschein,
- bei ledigen Personen: Geburtsurkunde (Jahrgang > 1958) oder Familienbuch der Eltern,
- bei verheirateten Personen: Familienstammbuch (Jahrgang > 1958) oder Heiratsurkunde,
- bei geschiedenen Personen: Scheidungsurkunde,
- bei verwitweten Personen: Sterbeurkunde der/des verstorbenen Ehegatten,
- Personalausweis der/des Verstorbenen,
- Sterbefallanzeige.
Einäscherungen mit Urnenbeisetzung (Feuerbestattungen) können auf einem Friedhof oder von einem Schiff aus auf See durchgeführt werden. Beim Krematorium sind die folgenden Dokumente vorzulegen:
- Willensbekundung,
- Sterbeurkunde,
- Totenschein,
- Amtsärztliche Bescheinigung.
Zur Urnenbeisetzung darf das Krematorium die mit der Totenasche gefüllte Urne nur gegen den Nachweis einer Beisetzungsmöglichkeit aushändigen. Die Beisetzung der Urne muss dem Krematorium ebenfalls formlos nachgewiesen werden.
Die Urnenbeisetzung darf auf einem Friedhof oder auf See (Seebestattung) stattfinden. Die Seebestattung wird üblicherweise vom Bestattungsunternehmer organisiert oder durchgeführt. Bei der Urnenbeisetzung auf See ist ein Mindestabstand von 3 Seemeilen zur Küste einzuhalten. Es sind wasserlösliche und biologisch abbaubare Urnen zu verwenden.
Regionale Hinweise
Bei der Seebestattung sind die folgenden Dokumente beim Ordnungsamt einzureichen:
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung mit Ort der Seebestattung
- Gegebenenfalls Willensbekundung
- Sterbeurkunde
Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG),
- Landesverordnung über die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung (Bestattungsverordnung - BestattVO).
Regionale Hinweise
- Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Kiel - siehe Link.
- Betriebssatzung des Tierfriedhofs - siehe Link.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Justiz und Gesundheit (MJG)
Ansprechpartner
Eichhofstraße 48-50
24116 Kiel
Tel: +49 431 901-3868
Fax: +49 431 901-63864
E-Mail: Friedhoefe[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/de/umwelt_verkehr/friedhoefe/index.php
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Westring 481
24118 Kiel
Tel: +49 431 83808
Web: www.kiel.de/de/umwelt_verkehr/friedhoefe/index.php
Öffnungszeiten:
Montag 08:30 - 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 13:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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