Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
Die Eingliederungshilfe dient unter anderem dazu, Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern und sie zu einem weitgehend selbständigen Leben zu befähigen.
Beschreibung
Aufgabe der Eingliederungshilfe besteht darin, Leistungsberechtigten eine individuelle, der Würde des Menschen entsprechende Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll Menschen mit Behinderung befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
Die Eingliederungshilfe wird nur auf Antrag gewährt.
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen, Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern),
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Hilfen zu einer Schulbildung, Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf),
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Leistungen für Wohnraum, Assistenzleistungen, heilpädagogische Leistungen, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie, Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, Leistungen zur Förderung der Verständigung, Leistungen zur Mobilität, Hilfsmittel, Besuchsbeihilfen).
Zum Zweck der Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses stellt der Träger der Eingliederungshilfe unverzüglich nach der Feststellung der Leistungen gemeinsam mit der leistungsberechtigten Person, einer Person ihres Vertrauens, eventuell mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt, dem Gesundheitsamt, der Landesärztin/dem Landesarzt, dem Jugendamt und den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit einen Gesamtplan insbesondere zur Durchführung der einzelnen Leistungen oder einer Einzelleistung auf.
Anspruch auf Leistungen haben Menschen mit Behinderungen, die nicht nur vorübergehende körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben und wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger oder Rehabilitationsträger (zum Beispiel Krankenversicherungsträger, Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherungsträger) nachrangig.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den Träger der Eingliederungshilfe Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.
Regionale Hinweise
Unterschieden wird in Hilfen für Kinder und Jugendliche und Hilfen für erwachsene Menschen mit Behinderung.
Soweit Sie zum ersten Mal Kontakt aufnehmen oder eine Beratung bzw. Hilfeplanung wünschen, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Arbeitsgruppe Erstberatung/Erstkontakt.
Beratungstelefon für hilfesuchende Erwachsene : 0431 901-4955
Beratungszeiten:
Montag 8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag 8.30 - 12.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 - 12.30 Uhr und von 14.00 - 15.00 Uhr
Freitag 8.30 - 12.30 Uhr
Soweit Sie bereits Leistungen beziehen bzw. Anträge stellen, werden diese von den Leistungsarbeitsgruppen bearbeitet. Wenden Sie sich bitte an die Ihnen bereits bekannte Sachbearbeitung.
Fristen
Eingliederungshilfe wird frühestens ab dem Ersten des Monats der Antragstellung gewährt, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen bereits vorlagen.
erforderliche Unterlagen
Je nach Sachverhalt benötigen Sie zum Beispiel
- Nachweis über die Behinderung,
- sämtliche Einkommensnachweise,
- Nachweise über die Kosten der Unterkunft und Vermögensnachweis (Bankauskunft).
Genaue Auskünfte hierzu erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
Ansprechpartner
Stephan-Heinzel-Straße 2
24116 Kiel
Tel: +49 431 901-4955
Fax: +49 431 901-63373
E-Mail: soziale.dienste[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Beratungszeiten:
Montag 9.00 - 12.30 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 – 15.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.30 Uhr
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24116 Kiel
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E-Mail: Beratung.Hoergeschaedigte[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Auf Grund des hohen Antragsaufkommens und unvorhergesehener Personalengpässe kann es derzeit zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen kommen. Wir bitten Sie daher, möglichst von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages abzusehen. Wir sind bemüht, schnell wieder in der gewohnten Weise für Sie da zu sein und uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen zu kümmern. Wir bitten um Ihr Verständnis.
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Telefonische Beratungszeiten und Öffnungszeiten
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Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr
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E-Mail: Jugendamt[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Fr 8:30 - 12:30 Uhr
Do 8:30 - 12:30 Uhr und 14 bis 16 Uhr
sowie nach vorheriger Vereinbarung.
Mittwochs geschlossen.
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Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
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Web: www.kiel.de/Rathaus/service/_zustaendigkeitsfinder/soziales/strassenverzeichnis_asd.pdf
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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