Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen
Beschreibung
Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Landes ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.
Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des Staates vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Dies ist eine Anforderung des deutschen Eheschließungsrechts. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Angehörige von Staaten, deren Recht ein Ehefähigkeitszeugnis nicht vorsieht, benötigen stattdessen eine förmliche Befreiung von der Pflicht zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses. Diese Befreiung erteilt die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichtes.
Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist. Ausgestellt wird das Zeugnis von dem Standesamt Ihres deutschen Wohnsitzes, wenn der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Auf diesem Gebiet gibt es auf Grund von Staatsverträgen insbesondere mit unseren unmittelbaren Nachbarländern einige Besonderheiten, über die Sie Ihr Standesamt informieren kann.
Das Vorstehende gilt auch für heimatlose Ausländer, Asylberechtigte sowie ausländische Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
Zuständigkeit
Als Ausländerin/Ausländer:
An das Standesamt des Wohnsitzes (gewöhnlichen Aufenthaltes) Ihrer Partnerin oder Ihres Partners.
Als Deutsche/Deutscher:
An das Standesamt Ihres Wohnsitzes (Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes).
Kosten
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche kostet 50,00 Euro, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 80,00 Euro.
erforderliche Unterlagen
- Erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde, aus der die Staatsangehörigkeit hervorgeht,
- Geburtsurkunde und beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister,
- Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde der Vorehe oder vorhergehenden Lebenspartnerschaft sowie der Nachweis über deren Auflösung.
Regionale Hinweise
- Eine Aufenthaltsbescheinigung, aus der sich Ihr aktueller Familienstand und Ihre Staatsangehörigkeit ergibt.
Erhältlich bei Ihrer Meldebehörde (Kieler Bürgerinnen und Bürgern wird die Bescheinigung auch direkt im Standesamt ausgestellt)
- Ein aktueller Auszug aus Ihrem Geburtenregister (erhältlich beim zuständigen Standesamt am Geburtsort)
oder
- wenn Sie im Ausland geoboren sind, die Geburtsurkunde im Original mit einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache
- Ggf. Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde sowie der Nachweis über deren Auflösung
- Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses werden auch Unterlagen des anderen (ausländischen) Verlobten benötigt.
Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem zuständigen Standesamt
Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin!
Weitere Informationen
Ein Antragsformular finden Sie über den folgenden Link.
Ansprechpartner
Fleethörn 26
24103 Kiel
E-Mail: standesamt[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Montag: 8.30 bis 13 Uhr
Dienstag: 8.30 bis 13 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag 8.30 bis 13 Uhr, 14 bis 16 Uhr
Freitag 8.30 bis 13 Uhr (außer Personenstandsurkunden)
Bitte beachten Sie, dass außer für die Abholung von Urkunden immer eine Terminvereinbarung erforderlich ist!
Mitarbeiter/in
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Standesamt, Eheschließungen und Personenstandsurkunden
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+49 431 901-2365
heirat[at]kiel.de
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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